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DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

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Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung für Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Werkzeuge, Maschinen, Steckdosen, Lampen etc…). Diese Vorschriften stellen verbindliche Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dar. Sie sieht die regelmäßige Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durch eine Elektrofachkraft (EFK) oder -unter bestimmten Bedingungen- von einer Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EuP) vor.

https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1052
DGUV Vorschrift 3

https://publikationen.dguv.de/dguv/xparts/documents/vorschrift3da.pdf
DGUV 3 Durchführungsanweisung

 

Geltungsbereich

Präambel: Die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln ist prinzipiell zu empfehlen, um den sicheren Betrieb in einer Offenen Werkstatt zu gewährleisten! Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf gesetzliche Bestimmungen. Das kann ich nicht so nicht stehen lassen.

Die DGUV Vorschrift 3 ist eine Unfallverhütungsvorschrift zum Schutz von Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung und gilt dann,

  • wenn die Werkstatt sozialversicherungspflichtig Angestellte hat.
     
  • wenn ein Versicherungsverhältnis zu einer Berufsgenossenschaft oder einem anderen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung besteht.
     

Privat- und Eigenwirtschaftlicher Gebrauch elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist -wie zu Hause beispielsweise- nicht mit der Verpflichtung zur Prüfung belegt. Wenn eine Offene Werkstatt also weder Angestellte hat, die mit den Geräten und Anlagen arbeiten, noch entsprechende Versicherungsverhältnisse zu einem Träger gesetzlicher Unfallversicherungen besteht, ist die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 optional.

Dabei ist zu prüfen, ob andere Versicherer in ihren Versicherungsbedingungen Prüfungen oder die Sicherstellung eines sicheren Betriebes fordern. Defekte elektrische Anlagen und Betriebsmittel können Brände auslösen.Manche Sachversicherer haben in Ihren Versicherungsbedingungen dazu Vorgaben.

Ein Versicherungsverhältnis kann sich u.U. ergeben, wenn die Trägerorganisation der Werkstatt beispielsweise die freiwillige Unfallversicherung der VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) für die betreffende Person abgeschlossen hat.

Manche Bundesländer haben Rahmenverträge zum Schutz von Freiwilligen abgeschlossen. Diese subsidiären Verträge im Haftpflicht- und Unfallschutz treten in Kraft, wenn die Freiwilligen (zum Beispiel in rechtlich nichtselbstständigen Gruppen oder Initiativen) nicht durch andere vorgeschriebene Versicherungen geschützt sind fallen dort darunter, da sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sondern eine freiwillige Leistung der Länder darstellen.

Was gehört zu einer Prüfung dazu?

  • Sichtprüfung
  • Messung
  • Funktionsprobe
  • Auswertung
  • Dokumentation

Die Prüfplakette ist nicht erforderlich! Das Prüfprotokoll ist der Nachweis für die durchgeführte Prüfung. Die Prüffrist wird in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt. Es ist sehr zu empfehlen die Fristen aus der DGUV Vorschrift 3 zu übernehmen. Auf die Prüfplakette zu verzichten, ist eine Möglichkeit etwas die Kosten der Prüfung zu reduzieren.

 

Fazit

Von stromführenden Gegenständen geht ein Gefährdungspotential aus, dass durch regelmäßige Prüfung reduziert werden kann. Eine Prüfung sämtlicher Einrichtung nach Vorschrift 3 DGUV sollte daher erfolgen.

Die kostengünstigsten Varianten sind, wenn eine EFK oder entsprechend kompetente EuP zum Team der Werkstatt oder dem Freundes- und Bekanntenkreis zählt, die diese Prüfung als ehrenamtliches Engagement für die Werkstatt durchführt. Lokale Betriebe mit entsprechender Kompetenz könnten diese Leistung als Sponsoring oder Spende erbringen. Bei einer Aufwandsspende kann als „Gegenleistung“ eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden. Ausführlichere Informationen unter dem Punkt Aufwandsspende in der Frage/Antwort-Sektion der Stiftung Mitarbeit.

Die Kooperation mit Stadt oder Kommune ist ein weiterer Weg. Für die Prüfung der eigenen Infrastrukturen nach DGUV Vorschrift 3 werden meist städtisch/kommunal Beschäftigte eingesetzt. Ggf. können diese die regelmäßige Prüfung der Werkstatt-Anlagen und Geräte einfach mitmachen. Ansonsten bleibt nur die Suche nach einem bezahlbaren Dienstleister dafür.