Unfallversicherung
Schaden oder Unfall melden?
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Inhaltsverzeichnis
Die Unfallversicherung
Mitglieder des Verbund Offener Werkstätten e.V. können eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche (analog zur Haftpflichtversicherung) abschließen. Die jährliche Police kostet 75,00 Euro (brutto).
Die Unfallversicherung sichert eure Ehrenamtlichen dort ab, wo die normale Krankenversicherung nicht mehr greift, also bei schweren Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge oder bei unfallbedingten langwierigen Genesungsphasen mit Verdienstausfall durch z.B. Klinikaufenthalte.
Wir alle hoffen, dass das nie passiert. Wir arbeiten daran, unser Basteln, Kreieren und Reparieren sicher zu gestalten (siehe Unglücks-Verhinderungs-Verzeichnis). Wenn’s allerdings doch passiert, wär’s gut `ne Versicherung zu haben.

Deckungssummen der Unfallversicherung im VOW (Komfort):
• Für den Todesfall | 50.000,00€
• Für den Invaliditätsfall
mit 500% Progression, d.h. 500.000 Eur bei 100% Invalidität) | 100.000,00€
• Für kosmetische Operationen nach einem Unfall | 10.000,00€
• Für die Bergungskosten | 15.000,00€
• Für Reha-Beihilfe | 10.000,00€
• Für Krankenhaustagegeld | 50,00€
Hier bekommt Ihr einen ersten Überblick, was genau die Gruppenunfallversicherung beim VOW beinhaltet.
Und hier geht’s zu den Versicherungsbedingungen.
Wie schließe ich die Unfallversicherung ab?
Wenn ihr bereits Mitglied seid und die Unfallversicherung abschließen möchtet, könnt ihr das hier tun. Einfach oben im Drop-Down-Menü "Unfallversicherung" auswählen und das Formular ausfüllen.
Wenn ihr noch kein Mitglied seid, könnt ihr direkt im Mitgliedsantrag auswählen, ob ihr die Unfallversicherung zurätzlich abschließen möchtet oder nicht.
Unfälle bei der Versicherung melden
Um einen Unfall bei der Versicherung zu melden, nutzt bitte diesen Link, füllt anschließend das SOS-Schadensformular aus und informiert uns zusätzlich per Mail über euren Schadensfall.
Bitte denkt daran, dass ihr einen Unfall im Krankenhaus oder bei der Ärzt*in nicht als Arbeitsunfall meldet. Ehrenamtliche Arbeit ist zwar auch Arbeit, gilt aber vor dem Gesetz nicht als solche.
Video - die Anfänge der Gruppen-Unfallversicherung im VOW
Frage/Antwort: Die FAQ
Frage: Wir haben bereits eine UV bei der Bernhard-Assekuranz abgeschlossen. Ist ein Wechsel möglich?
Antwort: Ja.
Frage: Ehrenamtliche, die für den Verein tätig sind, genießen Unfallschutz. Heißt das nur solche Personen, die ein Amt bekleiden, wie z.B. Vorstand oder Kassenwart?
Antwort: Nein
Frage: Sind auch Helfer*innen versichert?
Antwort: Ja, Helfer sind Ehrenamtliche im Sinne des Vertrages.
Frage: Sind auch Mitglieder, die in der Werkstatt eigene Projekte umsetzen versichert?
Antwort: Nein
Frage: Ehrenamtlich tätige Reparierer sind bei Reparatur-Veranstaltungen versichert, aber sind auch Besucher*innen eines Reparaturcafés versichert?
Antwort: Nein
Frage: Ist der Versicherungsschutz an eine Mitgliedschaft gebunden?
Antwort: Ja, ohne Mitgliedschaft im VOW könnt ihr diese Unfallversicherung nicht abschließen.
Frage: Betrift die Unfallversicherung alle Ehrenamtlich tätigen pauschal oder bezieht sich der Betrag auf eine definierte Anzahl von Personen?
Antwort: Es sind alle Ehrenamtlichen pauschal mitversichert.
Frage: Ist ein Standort im Ausland mitversichert?
Antwort: Nein, die Einrichtung muss sich in Deutschland befinden.
Frage: Wir sind bereits Mitglied im VOW e.V. und nutzen die HV. Müssen wir den Mitgliedsantrag komplett neu ausfüllen?
Antwort: Nein, bitte beim Mitgliedsantrag oben im Drop-Down-Menü "Unfallversicherung" auswählen und das Formular ausfüllen.
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