Versicherung

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Inhaltsverzeichnis

 

Warum eine Haftpflichtversicherung?

Weil Haftung bzw. die Verpflichtung zum Schadensersatz bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Handlungen mit Schädigung für Dritte sich grundsätzlich für jeden Bürger und für jede Körperschaft aus § 823 BGB ergibt.

Die Mitgliedschaft im Verbund Offener Werkstätten e.V. beinhaltet eine Gruppen-Haftpflichtversicherung für den Betrieb Offener Werkstätten (FabLabs, Makerspaces, Selbsthilfe-Werkstätten, Reparatur-Initiativen, etc.) und/oder Repair-Cafés, die speziell auf die tatsächlichen Aktivitäten von Offenen Werkstatt-Projekten zugeschnitten ist. Als versichert gilt der Besitz und Betrieb von Werkstätten zum Eigengebrauch (d.h. nicht als gewerbliche Stätte betrieben), was die meisten anderen Versicherungen explizit ausschließen (Betriebsstättenrisiko). Salopp gesagt: Die "Betriebshaftpflicht für's Ehrenamt". Mitglied kann nach §4 (1) der Satzung des VOW e.V. jede juristische und natürliche Person werden, die unsere Ziele unterstützt.

Versicherungssummen HV (auszugsweise):

  • Personen- und / oder Sachschäden:                                     10.000.000 €
  • Vermögensschäden:                                                                 10.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden:                                            10.000.000 €
  • Mietsachschäden an Gebäuden durch F/LW:                       10.000.000 €
  • Mietsachschäden an geliehenen / bewegliche Sachen:           100.000 €
  • Be- und Entladeschäden:                                                          10.000.000 €
  • Belegschaftshabe:                                                                      10.000.000 €
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden:                                    10.000.000 €
  • Schlüsselverlust:                                                                            5.000.000 €
  • Umwelt-Haft / USV:                                                                    10.000.000 €

Selbstbeteiligungen:

  • Mietsachschäden an geliehenen / bewegliche Sachen:    50,00 €
  • Belegschaftshabe:                                                                     50,00 €
  • Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden:                                   50,00 €
  • Be- und Entladeschäden:                        10 %, mind.            50,00 €
  • Schlüsselverlust (sofern vereinbart):    10 %, mind.             50,00 €     max. 500 €

Mitversichert:

  • Veranstaltungen bis 1000 TeilnehmerInnen sind pauschal mitversichert. Gemeint sind hier ausschließlich Veranstaltungen mit direktem Bezug zu offenen Werkstätten und Repair-Cafes, die in oder auf den eigenen, überlassenen oder angemieteten Räumlichkeiten/Geländen stattfinden. Dazu zählen:
    • Seminare / Workshops / Symposien
    • Sommerfest / Weihnachtsfeier
    • Tag der offenen Tür

Alle weiteren Veranstaltungen bitte anfragen. Bitte dazu mit Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic  (Bernhard Assekuranz) in Kontakt treten.

  • Elektroschweißen
    (Schutzgasschweißen muss angemeldet werden, wenn die gelagerte Gasmenge 3 Flaschen à 20Liter übersteigt. In diesem Fall bitte Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic kontaktieren. Bei 50,00 Euro Zuzahlung können beliebig viele Flaschen gelagert werden.)
  • Gastronomiebetrieb (auch regelmäßig)
  • Verleih von Lastenrädern/Anhängern (bis 25km/h auch Pedelec-Fahrzeuge)

Wichtige Ausschlüsse (auszugsweise):

  • Schäden durch Vorsatz oder durch mutwillige Beschädigung
  • Schäden durch Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen
  • Schadenersatzansprüche der mitversicherten Mitarbeiter gegen den Dienstherrn, den Arbeitgeber oder gegen den versicherten Verein, Verband bzw. Organisation
  • Schadenersatzansprüche von mitversicherten Vereinen untereinander, wenn diese in demselben Einzelvertrag zusammen versichert sind und dafür einen Beitragsnachlass erhalten haben
  • Glasbruchschäden, wenn sich die Organisation selbst dagegen versichern kann (d.h. Glasversicherung in den eigenen Räumlichkeiten, Büros etc.),
  • Schäden an Leasinggeräten bzw. Geräten und Anlagen, die ständig zur Nutzung überlassen wurden (diese können aber über eine Elektronikversicherung abgesichert werden).

Außerdem wichtig:

JEDE Haftpflichtversicherung stellt immer nur eine Zeitwertentschädigung dar, d.h. per Gesetz ist man nur zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet, also Reparatur oder Erstattung des Wertes, den das defekte Gerät zum Schadenzeitpunkt hatte (Abzug nach Alter und Abnutzung).

Hier der Mitschnitt eines Vortrags zum Thema Haftpflicht von Tino Braunschweig/Bernhard-Assekuranz vom 10.10.2015 im Rahmen des Vernetzungstreffens der Reparatur-Initiativen in Berlin: Download der Präsentationsfolien HIER

 

Versicherungsbedingungen

 

Mitglied werden und versichert sein!

Bitte sendet den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen  Mitgliedsantrag an:

Verbund Offener Werkstätten e.V.
Postfach 12 01 12
40601 Düsseldorf

Ein Scan des ausgefüllten und unterschriebenen Antrages bitte an: buchhaltung@offene-werkstaetten.org

Ab Beitrittsdatum auf dem Mitgliedsantrag seid ihr versichert. Bitte beachtet auch die Gebührenordnung des Vereins. Die Zahlung muss voraus und unbar via Erteilung eines Lastschriftmandats erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Um eine Mitgliedsnummer generieren zu können, muss die jeweilige Einrichtung auf der passenden Plattform verzeichnet sein:

 

Weitere Versicherungsoptionen:

  • Unfallversicherung?
    Mitgliedern bietet der VOW e.V. eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche.
    Alle weiteren Informationen zu Umfang, Geltungsbereich, etc. HIER
    Jährliche Police: 75,00 Euro.
  • freiwillige Unfallversicherng, gesetztliche UV und weitere Information: HIER
  • Inventarversicherung für das Werkstattprojekt? Infos HIER
  • Rechtsschutzversicherung? Info HIER, Tarife HIER
  • Vermögenshaftpflicht D&O? Info HIER

Fragen bitte an: tom.hansing@anstiftung.de, 0179-7752677

 

Frage/Antwort: die FAQ

Frage: Wir haben bereits eine andere Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Brauchen wir die dann noch, wenn wir jetzt auch über den Verbund versichert sind?
Antwort: Vermutlich nein. Alles, was „unterhalb“ des Gefährdungspotentials einer Betriebsstätte (egal ob Werkstatt, Garten oder Reparaturcafé) liegt, ist mitversichert … also satzungsgemäße Vereinsaktivitäten sind versichert - außer komplett „wesensfremde“ Dinge, wie die Organisation von Jugendreisen ins Ausland oder der Betrieb eines Soziokulturellen Zentrums mit Hauptzweck große Veranstaltungen wie Konzerte und Co zu veranstalten. Bei Unklarheit bzgl. des Versicherungsumfangs und der versicherten Risiken könnt ihr die Bernhard Assekuranzmakler GmbH & Co. KG kontaktieren. Nehmt Kontakt auf mit  Tino Braunschweig oder Dijana Jovanovic.

Frage: Wir sind ein e.V. aber ohne Gemeinnützigkeit. Können wir trotzdem Mitglied werden und die Haftpflichtversicherung nutzen?
Antwort: Ja, ihr könnt außerordentliches Mitglied werden. Ihr profitiert dann von allen Angeboten des VOW inkl. der Haftpflichtversicherung, habt aber in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht. Dieses ist ordentlichen Mitgliedern, also Offenen Werkstätten / Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit vorbehalten.

Frage: Wir sind nicht als e.V. oder andere gemeinnützige Körperschaft organisiert. Können wir trotzdem Mitglied werden und die Haftpflichtversicherung nutzen?
Antwort: Ja, indem eine Privatperson als RepräsentantIn eurer Initiative Mitglied im VOW e.V. wird (außerordentliche Mitgliedschaft, siehe hier oben). Entscheidend ist die gemeinnützige Aktivität eurer Initiative, nicht die Körperschaftsform.

Frage: Welche Arten der Mitglieschaft gibt’s denn jetzt eigentlich und worin unterscheiden sie sich?
Antwort: Es gibt drei Arten von Mitgliedern: ordentliche Mitglieder, außerordentliche Mitglieder und Fördermitglieder.

Ordentliche Mitglieder: Das sind Offene Werkstätten oder Repair Cafés (= temporäre offene Werkstätten) mit anerkannter Gemeinnützigkeit, oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts. Sie profitieren von allen Angeboten des VOW (z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, etc.) und haben ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Außerordentliche Mitglieder: Das sind Offene Werkstätten oder Repair Cafés (=temporäre offene Werkstätten) ohne Gemeinnützigkeit. Oder Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit, die lieber außerordentliches Mitglied sein wollen. Auch sie können alle Angeboten des VOW nutzen (z.B. Haftpflichtversicherung, Rechtsberatung, etc.), haben in der Mitgliederversammlung aber kein Stimmrecht.

Fördermitglieder: Das sind juristische oder natürliche Personen, die keine Offenen Werkstätten oder Repair Cafés betreiben sondern lediglich passiv fördern wollen.

Repair Cafés mit Gemeinnützigkeit können sich also aussuchen, ob sie ordentliches oder außerordentliches Mitglied sein wollen. Für alle anderen ist die Art der Mitglieschaft durch die Rechts- und Organisationsform festgelegt.

Frage: Braucht unser e.V. dann noch eine andere Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen?
Antwort: Neben regulärem Betrieb sind Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmer mit direktem Bezug zu Offenen Werkstätten und Repair-Cafés pauschal mitversichert. Dazu zählen:
- Seminare / Workshops / Symposien
- Sommerfest / Weihnachtsfeier
- Tag der offenen Tür.
 

Frage: Sind Freiluft-Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z.B. Straßen- oder Stadteilfest) mitversichert?
Antwort: Maßnahmen und Tätigkeiten unter freien Himmel sind ebenfalls über den Haftpflichtvertrag versichert. Veranstaltungen die nicht in Verbindung mit einem Reparatur-Café oder einer Offenen Werkstatt stehen, brauchen eine separate Veranstalterhaftpflicht. Die Einmalbeiträge starten hierfür bei 98,00 €. Siehe hierzu auch die PDF-Dateien Info und Tarife.

Frage: Sind PraktikantInnen eigentlich auch versichert?
Antwort: Im Rahmen der bestehenden Haftpflicht-Versicherung gelten alle im Auftrag des Vereins bzw. im Auftrag des jeweiligen Initiativen tätigen Personen mitversichert, unabhängig davon, ob es sich um Festangestellte, Ehrenamtliche, Praktikanten, Nichtmitglieder oder Mitglieder handelt.

Frage: Wir sind eine Reparier-Café-Initiative, die an verschiedenen Orten aktiv ist. Müssen wir für jeden Ort eine Versicherung abschließen?
Antwort: Nein. Einmal für die Initiative insgesamt reicht. Bitte gebt den Haupt-Ort (oder den Vereinssitz, falls vorhanden) im Formular an.

Frage: Wir verleihen Lastenfahrräder (auch Eigenbauten), Geräte, Werkzeuge, Maschinen und sonstige Gegenstände (exklusive KFZ). Ist das auch abgedeckt?
Antwort: Der nicht gewerbsmäßige Verleih gilt zu den festgelegten Deckungssummen mitversichert. Hiervon ausgenommen sind versicherungspflichtige Pedelecs und E-Bikes  bzw. ausdrücklich Fahrzeuge, welche der Kennzeichenpflicht unterliegen.

Frage: Ist eine Ein- und Ausgangsprüfung der stromführenden Geräte (und des Arbeitsgeräts) mit einem VDE-Prüfgerät durchzuführen verpflichtend vorgeschrieben, um versichert zu sein?
Antwort: Nein. Sinnvoll sind diese Prüfungen aber auf jeden Fall. Lest dazu bitte HIER

Frage: Genießt ein Elektromeister, der ehrenamtlich repariert, den gleichen Versicherungsschutz wie jeder andere ehrenamtliche Helfer?
Antwort: Er fällt als Ehrenamtlicher unter den gleichen Versicherungsschutz wie alle anderen Helfer.

Frage: Wie sieht es mit Folgeschäden aus, d.h. wenn durch ein repariertes Gerät ein Schaden entsteht (Beispiel: Ein Toaster wurde im Rahmen einer Reparaturveranstaltung repariert. In der Wohnung des Veranstaltungsteilnehmers* entsteht ein Kurzschluss, Feuer bricht aus, das Haus brennt ab.)
Antwort: Ja, dass ist ein Fall für die Versicherung. Sie prüft dann die Leistungsfrage.

Frage: Wie sieht es eigentlich mit KFZ aus? Gibt`s da Ausnahmen?
Antwort: Schäden durch den Gebrauch von Luft-, Kraft- oder Wasserfahrzeugen sind ausgeschlossen. Ausnahmen gibt es für fahrbare Arbeitsmaschinen bis max. 20 Km/h, wie z.B. Gabelstapler oder Aufsitzmäher. Den Einzelfall bitte bei der Bernhard Assekuranz nachfragen.

Frage: Schutzgasschweißen ist ggf. beitragsfrei mitversichert. Bis zu welcher Anzahl und Größe der Gasflaschen ist dies so?
Antwort: Wenn die gelagerte Menge 3 Flaschen à 20Liter nicht übersteigt.

Frage: Müssen wir Schutzgasschweißen generell melden?
Antwort: erst, wenn die gelagerte Gasmenge 3 Flaschen à 20Liter übersteigt.

Frage: Sind auch gewerbliche Nutzungen versichert?
Antwort: Ja, sofern der Verein/die Gruppe/Initiative in gemeinnütziger Trägerschaft betrieben wird und die Gemeinnützigkeit auch erhalten bleibt, besteht für die gewerbliche Nutzung auch Versicherungsschutz.

Frage:  Sind Leihgaben (z.B. Werkzeuge, Maschinen) von Mitgliedern an den Verein mitversichert?
Antwort: Im Rahmen der "Belegschaftshabe" sind Schäden an Leihgaben, die durch Haupt- oder Ehrenamtliche verursacht werden, von der Versicherung gedeckt.

Frage: Ist ein spezieller Leihvertrag zwischen dem Mitglied und dem Verein notwendig, damit Dinge im Rahmen der "Belegschaftshabe" mitversichert sind?
Antwort: Nein

Frage:  Sind Leihgaben/Vermietungen (z.B. Werkzeuge, Maschinen) an Externe mitversichert?
Antwort: Ja, im Rahmen der Haftpflichtversicherung schon. Eine Produkthaftung ist dabei nicht inkludiert.

Frage:  Der Betrieb von Drohnen ist seit 2023 versicherungspflichtig. Ist das mitversichert?
Antwort: Für Drohnen braucht es einen separaten Versicherungsschutz. Je Drohne bewegen sich die Beiträge zur Multicopter-Luftfahrt-Haftpflicht auf circa 260 € p.a. > mehr Info zum Angebot der Bernhard Assekuranz.

 

 

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