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Du hast Fragen ...

... zur Ausschreibung, zum Auswahlprozess, zu den Förderrichtlinien oder anderen Dingen? Schreibe an: explore@offene-werkstaetten.org oder rufe an unter: 0151 - 5578 4168 und Du erhältst Antwort. Sämtliche Fragen/Antworten werden auf dieser Seite veröffentlicht!

 

1. Fördergemeinschaft
1.1 Wer macht diese Ausschreibung möglich?

Antwort: explore - Offene Werkstatt für alle! ist ein Pilotprogramm des Verbund Offener Werkstätten e.V., gefördert von der Drosos Stiftung in Kooperation mit der anstiftung.

1.2 Welchen Zweck verfolgt die Fördergemeinschaft mit explore - Offene Werkstatt für alle!?
Antwort: Die Drosos Stiftung möchte benachteiligten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Welten des Selbermachens näher bringen, weil hier der Erwerb wichtiger Lebenskompetenzen möglich ist. Die anstiftung fördert, vernetzt und erforscht Räume und Netzwerke des Selbermachens. Sie unterstützt Offene Werkstätten, weil diese vielversprechende Antworten auf drängende Gegenwartsfragen geben. Der Verbund Offener Werkstätten e.V. wiederum vertritt die gemeinsamen Interessen Offener Werkstätten gegenüber Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit. Er gibt praxisrelevante Unterstützung beim Aufbau und Betrieb Offener Werkstätten, hilft bei der Vernetzung und repräsentiert die Vielfalt und Potenziale dieser Freiräume zum Selbermachen. Alle drei Perspektiven zusammen ergeben das Experiment explore – Offene Werkstatt für alle!

 

2. Formalia Ideeneinreichung und Auswahlprozess

2.1 An wen richtet sich diese Ausschreibung?
Antwort:
a) An alle Offenen Werkstätten, die ihre Türen für Jugendliche und junge Erwachsene öffnen und sie (möglichst dauerhaft) in die Gemeinschaft ihrer Werkstatt bzw. in das Werkstattgeschehen einbinden wollen.
b) An Menschen bzw. Vereine, die in Kooperation mit oder in Trägerschaft von einer Offenen Werkstatt eine Idee umsetzen wollen, die zu den Förderinhalten von explore-Offene Werkstatt für alle! passt.

 

2.2 Welche Voraussetzungen müssen wir erfüllen?
Antwort: Jeder als gemeinnützig anerkannte Träger mit gültiger Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, der eine Offene Werkstatt betreibt, kann eine Idee einreichen. Solltest du (als Einzelperson, Initiative oder Verein) keine Offene Werkstatt betreiben und dennoch teilnehmen wollen, musst du eine Offene Werkstatt als Träger und Kooperationspartner benennen. Bitte reiche in diesem Fall eine Interessensbekundung der Werkstatt, mit der Du/Ihr kooperieren willst/wollt, per Email an explore@offene-werkstaetten.org ein.

 

2.3 Wo können wir unsere Idee einreichen? Bis wann muss sie eingegangen sein?
Antwort: Bitte nutzt dafür ausschließlich dieses Online-Formular, füllt es vollständig aus und sendet es bis zum 21.10.2018, 23:59, ab.

 

2.4 Uns (bzw. unserem Trägerverein) liegt bis zum Ende der Einreichungsfrist noch keine Bescheinigung der Gemeinnützigkeit vor. Können wir unsere Idee trotzdem einreichen?
Antwort: Ja, wenn absehbar ist, dass bis zum 31.12.2018 eine Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit Eurer Initiative, also ein gültiger Freistellungsbescheid, vorliegt.

 

2.5 Wer sitzt in der Jury?
Antwort: Die insgesamt vierköpfige Jury ist mit einer Person aus dem Vorstand des Verbund Offener Werkstätten und Mitarbeiter*innen der unterstützenden Stiftungen besetzt. Viertes Jurymitglied ist Helga Hansen, Redakteurin der Zeitschrift MAKE.

 

2.6 Nach welchen Kriterien wählt die Jury die Projekte aus?
Antwort:  Die Jury entscheidet nach folgenden Kriterien 1) Wirksamkeit in Bezug auf die Anzahl zu erreichender junger Menschen. Gleichrangig ist die Ansprache einer schwer erreichbaren Zielgruppe, 2) Grad der Befähigung der Teilnehmer*innen („echte“ Hilfe beim Selbermachen) sowie 3) Übertragbarkeit der Idee (erwünscht sind Formate, die sich auch für andere Offene Werkstätten eignen).

 

2.7 Wie viele Projekte können im Rahmen von explore – Offene Werkstatt für alle! gefördert werden?
Antwort: Es werden fünf bis sieben Projekte bei einer Fördersumme von jeweils maximal 12.000 Euro gefördert.

 

2.8 Was kann mit den Projektmitteln gefördert werden, was nicht?
Antwort:
Förderfähig sind

  • Sachkosten wie Materialien, Maschinen oder Geräte
  • Honorarkosten (in Anlehnung an die Vergütung vergleichbarer Positionen im TvÖD)
  • Mieten
  • Reise- und Übernachtungskosten (gemäß dem Bundesreisekostengesetz)
  • Verpflegung (so sparsam und wirtschaftlich wie möglich)

 

2.9 Was kann nicht oder nur unter Auflagen gefördert werden?
Antwort:
Nicht förderfähig sind:

  • Personalausgaben für festangestellte Mitarbeiter*innen
  • Baumaßnahmen oder der Kauf von Immobilien

 

2.10 Bis wann erhalten wir Bescheid, ob unsere Idee gefördert werden kann?
Antwort:
Die Bekanntgabe erfolgt auf dem nächsten Vernetzungstreffen des Verbund Offener Werkstätten e.V. am 17.11.2018 in Lübbenau.

 

2.11 Frage: Was ist, wenn wir bei der Bekanntgabe der Gewinner nicht persönlich anwesend sein können?
Antwort:
Die Anwesenheit auf dem Vernetzungstreffen hat keinen Einfluss auf die Auswahl. Zur Förderung ausgewählte Werkstätten, die in Lübbenau nicht anwesend sein können, werden im Nachgang benachrichtigt.

 

2.12 Frage: Gibt es während der Projektlaufzeit feste Termine und Fristen?
Antwort:
Alle wichtigen Termine und Fristen findet ihr unter https://www.offene-werkstaetten.org/seite/explore online.

 

2.13 Frage: Ich brauche Beratung/habe weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
Antwort:
Bitte schreibt an: explore@offene-werkstaetten.org. Telefonische Beratung könnt ihr jeweils Montag und Mittwoch zwischen 10:30 Uhr – 12:30 Uhr sowie Donnerstag zwischen 12:00 Uhr und 14:30 Uhr unter 0151-5578 4168  erhalten.

 

3. PROJEKTINHALTE

 

3.1 Unsere Idee richtet sich ausschließlich an Kinder im Vorschul- bzw. Grundschulalter. Können wir dennoch eine Förderung beantragen?
Antwort:
Nein. Die Teilnehmer*innen der explore-Projekte sollen zwischen 12 und 30 Jahren alt sein. Wenn ihr zusätzlich Projekte mit (kleinen) Kindern durchgeführt und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern habt, führt dies bitte trotzdem im Antragsformular unter Projekterfahrung auf.

 

3.2 Das Projekt soll sich an junge Menschen richten, die mit besonderen Herausforderungen zu kämpfen haben. Wer ist damit gemeint?
Antwort:
Alle jungen Menschen, die aufgrund persönlicher Barrieren oder Krisensituationen nur schwer an regulären Werkstatt(-Angeboten) teilnehmen können. Das schließt unter anderem ein: Mangelnde Sprachkenntnisse, Herkunft aus einem Haushalt mit geringem Einkommen, vergangene Straffälligkeit oder Drogenabhängigkeit, körperliche, psychische oder kognitive Beeinträchtigungen, aber auch Wohnlage in strukturschwachen bzw. ländlichen Räumen mit entsprechend mangelnder Infrastruktur. Eine Idee ist dann förderfähig, wenn gut begründet werden kann, warum die mit dem explore-Projekt angesprochene Gruppe junger Menschen einer besonderen Hinführung zu den Werkstattangeboten bedarf.

 

3.3 Ich engagiere mich in einer Reparatur-Initiative und möchte ein Projekt mit Jugendlichen umsetzen. Ist dies förderfähig?
Antwort:
Ja, wenn das Projekt seinen Wirkungsort in einer Offenen Werkstatt hat und in Trägerschaft eines gemeinnützigen Vereins umgesetzt wird.

 

3.4 Muss das Projekt auf eine berufliche Tätigkeit vorbereiten oder eine Wirkung entfalten, die bei der Berufswahl unterstützt?
Antwort:
Nein. Es geht bei explore - Offene Werkstatt für alle! nicht um eine berufsvorbereitende Maßnahme.

 

4. Zuwendung

4.1 Wie hoch ist die maximale Zuwendungssumme?
Antwort:
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 12.000 Euro.

 

4.2 Darf die Zuwendung als Anschlussfinanzierung eines bereits laufenden Programms/Projekts eingesetzt werden?
Antwort: 
Ja, wenn die Anschlussfinanzierung a) eine nachhaltige Perspektive für die junge Zielgruppe in den Offenen Werkstätten schafft oder b) eine Erweiterung und Erneuerung der bisherigen Projektinhalte aufweist.

 

4.3 Können die Mittel als Fehlbedarfsfinanzierung eingesetzt werden?
Antwort:
Die Mittel können als Fehlbetrag zu anderen Finanzierungen eingesetzt werden, wenn die Förderrichtlinien von explore - Offene Werkstatt für alle! klar erfüllt werden.

 

4.4 Was hat es mit der Prämie nach Abschluss der Projekte auf sich?
Antwort:
Zwei Werkstätten, die Verlauf und Wirkung ihres explore-Projekts besonders nachvollziehbar darstellen, erhalten ein Preisgeld (in Höhe von 5.000 Euro und 2.500 Euro). Das Preisgeld bezieht sich auf die transparente Darstellung der gemachten Erfahrungen und nicht auf die erfolgreiche Durchführung des explore-Projekts.

 

5. DOKUMENTATION

5.1 Warum ist die Dokumentation so ein wichtiger Bestandteil der explore-Projekte?
Antwort:
Ziel von explore - Offene Werkstatt für alle! ist es, mit Formaten zu experimentieren, die sich für die Ansprache und dauerhafte Einbindung junger Menschen in Offene Werkstätten eignen. Die Dokumentation soll es anderen Offenen Werkstätten 1) erleichtern, erfolgreiche Methoden zu adaptieren, und 2) möglich machen, auch aus gescheiterten Ansätzen zu lernen.

 

5.2 Welche Bestandteile hat die Dokumentation?
Antwort:
Die Dokumentation beinhaltet zwei Postings auf dem Explore-Projektblog, die Mitwirkung an einem ausführlichen Bericht über das explore-Projekt auf der Webseite des Verbund Offener Werkstätten e.V. und einen Abschlussbericht. (siehe Förderrichtlinien)

 

6. PROJEKTVERLAUF

6.1 Welchen Zeitraum umfasst die Förderung?
Antwort:
Euer Projekt kann frühestens im Januar 2019 starten. Es darf maximal neun Monate dauern und muss spätestens zum 30.09.2019 beendet sein (inklusive Dokumentation, Abschlussbericht und Bericht zur Mittelverwendung).

 

6.2 Frage: Mein Projekt kann erst im März/April/Juli starten. Können wir trotzdem teilnehmen?
Antwort:
Ja, wenn das Projekt vor dem 30.09.2019 beendet ist (inklusive Dokumentation, Abschlussbericht und Bericht zur Mittelverwendung).

 

7. SONSTIGES

7.1 Was heißt Pilotprojekt?
Antwort:
Es ist denkbar, dass ausgewählte Projekte, eine Anschlussfinanzierung zur Fortführung und längerfristigen Implementierung ihrer Idee erhalten.

 

7.2 Können Reisekosten abgerechnet werden? Betrifft dies nur die Anreise zu Vernetzungstreffen oder auch Fahrten zu anderen Zielen, insofern sie in Zusammenhang mit dem explore-Projekt stehen?
Antwort:
Reisekosten können erstattet werden, wenn es sich um die Anreise zu einem Vernetzungstreffen des VOW e.V./der explore-Projekte handelt oder die Fahrt in direktem Zusammenhang mit Eurem Projekt steht. Wählt dazu immer den günstigsten Weg, wenn möglich BahnCard 50, 2. Klasse. Seid ihr nicht im Besitz einer BahnCard, bucht bitte frühzeitig und nutzt Sparangebote. Bei Fahrten mit einem PKW beträgt die Kilometerpauschale 0,15 Euro für Fahrer*innen und 0,02 Euro pro mitgenommene Person. Inlandsflüge werden grundsätzlich nicht erstattet.

 

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